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Bis zu 5.000 € Förderung durch Aktion Mensch

Förderung für digitale Barrierefreiheit

Ihre gemeinnützige Organisation benötigt eine barrierefreie Website, aber die Finanzierung stellt eine Herausforderung dar? Mit der Mikroförderung für Barrierefreiheit von Aktion Mensch können Sie Ihr digitales Projekt mit bis zu 5.000 € fördern lassen.

Wir sind Spezialisten für barrierefreie Vereinswebsites und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur vollständig barrierefreien Website. Wir stellen sicher, dass Ihre Website den neu geltenden Standards der Barrierefreiheit entspricht!

‎ ‎ ‎ Bis zu 5.000 € Förderung erhalten
‎ ‎ ‎ Barrierefreiheit für Ihre Vereinswebsite
‎ ‎ ‎ Digitale Barrierefreiheit für alle Menschen

Infografik zur DSEE Förderung für Ehrenamtliche

Über 2.000 Vereine vertrauen ehrenamt24 bereits:

Ihre Vorteile auf einen Blick

Finanzielle Entlastung

Das Förderprogramm übernimmt bis zu 100 % der Kosten für die barrierefreie Gestaltung Ihrer Vereinswebsite, mit einer Förderung von bis zu 5.000 € für Ihre Organisation.

Inklusivität fördern

Die Förderung hilft, digitale Barrieren abzubauen und Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, durch Anpassungen gemäß WCAG 2.0 oder BITV 2.0 Vorschriften.

Einfacher Antrag

Der Förderprozess ist unkompliziert und speziell auf kleine Vereine zugeschnitten, um den Einstieg in digitale Barrierefreiheit zu erleichtern. Zusätzlich beantworten wir Ihre Fragen im Bewerbungsprozess.

„Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, indem es den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erleichtert. Es setzt EU-weite Standards um und fordert, dass digitale Angebote, wie Websites und mobile Anwendungen, barrierefrei gestaltet werden, um die Selbstbestimmung und Chancengleichheit aller Menschen zu fördern.“

Dominik Artmann

Vereinsexperte bei ehrenamt24

Wissenswertes über die Förderung von Aktion Mensch

Die Mikroförderung für Barrierefreiheit von Aktion Mensch ist eine Möglichkeit, Ihre Vereinswebsite barrierefrei zu gestalten. Mit bis zu 5.000 € deckt das Programm zu 100 % der Kosten und erleichtert Ihnen die Umsetzung einer Website, die allen zugänglich ist. Die Fördermittel helfen, digitale Barrieren abzubauen und die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der WCAG 2.0-Standards zu erfüllen.

Die Antragstellung ist einfach und speziell auf kleinere Organisationen ausgerichtet, sodass Sie unkompliziert von den Fördermitteln profitieren können. Außerdem unterstützt das Programm nicht nur die technische Entwicklung, sondern auch die Sensibilisierung für Barrierefreiheit, um langfristig eine inklusive digitale Landschaft zu schaffen.

4 Schritte zur Barrierefreiheit

1. Schritt
1. Schritt

Voraussetzungen prüfen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Organisation die Fördervoraussetzungen erfüllt, wie z. B. die Gemeinnützigkeit und der Bedarf an einer barrierefreien Website.

2. Schritt
2. Schritt

Beratung in Anspruch nehmen

Kontaktieren Sie die Expertinnen und Experten von ehrenamt24 für eine Erstberatung und Unterstützung beim Antrag.

3. Schritt
3. Schritt

Antrag stellen

Füllen Sie gemeinsam den Antrag für die Förderung bei Aktion Mensch aus.

4. Schritt
4. Schritt

Projekt umsetzen

Nach Bewilligung starten Sie mit ehrenamt24 die Entwicklung Ihrer barrierefreien Website.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für die Erstellung einer barrierefreien Website kann bis zu 5.000 Euro betragen. Besonders bemerkenswert ist, dass dies eine vollständige, also bis zu 100 % Deckung der Kosten ermöglicht. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den zu erwartenden Kosten, die im Rahmen der Projektplanung ermittelt werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen, Verbände und andere vergleichbare Einrichtungen. Ziel ist es, gemeinnützige Organisationen dabei zu unterstützen, digitale Barrieren abzubauen und die digitale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Wichtig ist, dass die Organisation einen gemeinnützigen Zweck verfolgt und entsprechende Nachweise erbringen kann.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstellung oder Umgestaltung von Websites, damit diese den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Das umfasst insbesondere die Einhaltung der Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) oder der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu den digitalen Inhalten der Website zu ermöglichen.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Der Antragsprozess erfolgt über das Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ der Aktion Mensch. Zunächst muss die Organisation einen Förderantrag online stellen, in dem die Projektidee und der geplante Umfang beschrieben werden. Es wird eine genaue Kalkulation der Kosten verlangt. Nach der Prüfung des Antrags durch die Aktion Mensch wird eine Förderzusage erteilt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Laufzeit des Projekts beträgt in der Regel ein Jahr.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Förderung zu erhalten, muss die Website den Standards der Barrierefreiheit entsprechen, insbesondere den Richtlinien der WCAG 2.0 oder BITV 2.0. Darüber hinaus muss die Organisation nachweislich gemeinnützig sein. Es muss ein konkreter Plan vorgelegt werden, wie die Barrierefreiheit der Website erreicht werden soll, und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Ein Nachweis über die Kostenplanung und den Umsetzungszeitraum ist ebenfalls erforderlich.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich die Förderung von Aktion Mensch zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Vereinswebsite. Kontaktieren Sie uns, und wir begleiten Sie kompetent durch den Bewerbungsprozess. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine unverbindliche, kostenfreie Erstberatung an. In dieser erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die erforderlichen Schritte zur barrierefreien Optimierung Ihrer Website.

Bitte beachten Sie, dass für weiterführende Beratungen und Umsetzungsbegleitungen ein Honorar anfällt.